Cars & events Singen GmbH, Josef-Schüttler-Str. 6, 78224 Singen
Volksbank Zollernalb eG DE35 6539 0120 0639 0900 01 Geschäftsführer: Frank Anhorn
HRB 733077 Registergericht Freiburg. Ust.-Nr. DE 455 670 850
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unserer Eventhalle zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren und Tagungen,
sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der cars &events Singen GmbH.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume ist nicht gestattet.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind die cars & events Singen GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Cars & events Singen GmbH zustande. Der cars & events Singen GmbH steht es frei, die Buchung der Eventhalle in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen die Cars & events Singen GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Cars & events Singen GmbH beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Die cars & events Singen GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise der cars & events Singen GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die cars & events Singen GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von cars & events Singen GmbH verauslagt werden.
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3.3 Bei Vermietungen an Privat Personen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Vermietungen an Firmen und MwSt ausweisbare Betriebe wird der Betrag netto ausgewiesen, plus der aktuell gültigen MwSt. in Deutschland.Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Die cars & events Singen GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Räume, der Leistung der cars & events Singen GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Räume und/oder für die sonstigen Leistungen der cars & events Singen GmbH erhöht.
3.5 Rechnungen der cars & events Singen GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen fünf Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die cars & events Singen GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
Bei Zahlungsverzug ab dem 1. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist des Kunden, kann der Vertrag seitens cars&events Singen GmbH schriftlich storniert werden, bei allen anderen Regelungen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der cars & events Singen GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Die cars & events Singen GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die cars & events Singen GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Die cars & events Singen GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der cars & events Singen GmbH aufrechnen oder verrechnen.
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4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER CARS & EVENTS SINGEN GMBH(NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Cars & events Singen GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die cars & events Singen GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen der cars & events Singen GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der cars & events Singen GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der cars & events Singen GmbH ausübt.
4.3 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, ist die cars & events Singen GmbH berechtigt, eine angemessene pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Diese beträgt:
• bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises
• bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises
4.4 Der cars & events Singen GmbH bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. RÜCKTRITT DER CAR S& EVENTS SINGEN GMBH
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die cars & events Singen GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der cars & events Singen GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der cars & events Singen GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die cars & events Singen GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Cars & events Singen GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der Cars & events Singen GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• dass die cars & events Singen GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der cars & events Singen GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der cars & events Singen GmbH zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der cars & events Singen GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. RAUMBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Räume stehen dem Kunden ab der gebuchten Zeit des vereinbarten Veranstaltungstages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Räume der cars & events Singen GmbH spätestens zur gebuchten Zeit geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die cars & events Singen GmbH aufgrund der verspäteten Räumung einen Aufpreis verlangen.
Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass der cars & events Singen GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. HAFTUNG DER CARS&EVENTS SINGEN GMBH
7.1Die cars & events Singen GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der cars & events Singen GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der cars & events Singen GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der cars & events Singen GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der cars & events Singen GmbH auftreten, wird die cars & events Singen GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Sollte der Verschmutzungsgrad zu hoch sein, steht es der cars & events Singen GmbH zu, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.
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8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Singen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Singen.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. BILD- UND TONAUFNAHMEN
9.1 Aufnahmen durch den Betreiber: Der Betreiber der Eventhalle oder von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Video- und Tonaufnahmen zu erstellen. Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation sowie der Bewerbung der Eventhalle und zukünftiger Veranstaltungen (z. B. auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder Printmedien).
9.2 Einwilligung: Mit dem Betreten der Eventhalle willigt der Besucher/Vertragspartner ein, dass die von ihm erstellten Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen.
9.3 Hinweispflicht bei Fremdveranstaltungen: Sofern der Nutzer die Halle für eigene Zwecke mietet, ist er verpflichtet, seine Gäste/Teilnehmer in angemessener Weise (z. B. durch Aushang oder Hinweis auf den Tickets) über etwaige Aufnahmen zu informieren.
Widerspruch: Die betroffene Person hat das Recht, der Verwertung ihrer Aufnahmen im Einzelfall zu widersprechen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen (gem. DSGVO) vorliegen. Ein solcher Widerspruch ist dem Betreiber zeitnah mitzuteilen.